Teilnahmebedingungen für Projekte von Kidactive

Allgemein
Kidactive ist ein Verein der zur Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen und als professionelle Ferienbetreuung gegründet wurde. Der Verein Kidactive organisiert Sommercamps und zusätzliche Sportprojekte in ganz Kärnten.
Die Teilnahmebedingungen (in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültigen Fassung) bilden die Grundlage aller abgeschlossenen Verträge mit dem Verein Kidactive.
Nur schriftliche Individualvereinbarungen, mit schriftlicher Bestätigung des Vereines Kidactive, gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
Spätestens mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen gelten diese Teilnahmebedingungen als angenommen.
Änderungen bzw. Austausch von Programminhalten behalten wir uns vor.

Mitgliedschaft
Wir sind ein Sportverein und führen, für die Dauer von 1. Jahr, jeden Teilnehmer als außerordentliches Mitglied. Außerordentliche Mitglieder bezahlen keinen Mitgliedsbeitrag und haben kein Mitspracherecht.

Haftung
Die Teilnahme an den Projekten von Kidactive erfolgt auf eigene Gefahr.
Für Unfälle und Erkrankungen während den Veranstaltungen im -und außerhalb des Camps, übernimmt der Verein Kidactive keine Haftung.
Der Verein Kidactive ist gegenüber dritten im Rahmen der Versicherungs- Leistungen, Haftpflicht versichert.
Des Weiteren wird mit der Anmeldung bestätigt, dass das teilnehmende Kind körperlich gesund und sportlich belastbar ist.
Verursachte Schäden durch den Teilnehmer, im Rahmen der Veranstaltung, haften die Erziehungsberechtigten.
Kidactive haftet nicht für Beeinträchtigungen und Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie etwa bei Bahn- und Busleistungen. Diese Leistungen sind eigenverantwortlich von den Transportgesellschaften organisiert und veranstaltet und werden von uns lediglich vermittelt.
Bei unerlaubten und ordnungswidrigen Verhalten des Teilnehmers, haften weder Betreuer, Leiter noch Mitarbeiter von Kidactive.
Ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Räumlichkeiten, wie z.B. Kabinen, Zimmer etc. unversperrt bleiben. Die Wertgegenstände (Handy, Bargeld, etc.) können einem Betreuer zur sicheren Verwahrung übergeben werden. Für alle Wertgegenstände die nicht einem Betreuer zur Verwahrung übergeben werden, wird bei Diebstahl, Verlust etc. keine Haftung übernommen.

Anmeldung und Anmeldebestätigung
Die schriftliche, telefonische oder online Anmeldung ist für uns verbindlich, sobald die Anmeldung bei uns eingelangt ist.
Nach Anmeldung erhalten Sie per E-­‐Mail eine Anmeldebestätigung mit allen Informationen sowie nach erfolgreicher Bezahlung eine Zahlungsbestätigung.
Die Teilnehmeranzahl bei den Camps ist limitiert!! Daher erfolgt die Reihung der Teilnehmer nach dem Einlangen der Zahlung des Einzahlungsbetrages.
Sollte bei Campbeginn die gesamte Zahlung noch nicht eingelangt sein, können wir Ihr Kind leider nicht teilnehmen lassen.
Die Unterlagen zu den REWE-Camps (Wegbeschreibung, Informationen zur betreuten An. oder Abreise per Bus oder Bahn, etc.) übersenden wir Ihnen ca. zwei Wochen vor Beginn des Camps.
Der Kunde verpflichtet sich, die ihm ausgewiesene Rechnung binnen 7 Arbeitstagen, sofern dies nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart wurde, nach Erhalt zu begleichen.
Alle Zahlungen sind unter Angabe des Teilnahmezeitraumes, des Sommercamportes und des Namens des Teilnehmers auf das angegebene Vereinsskonto zu überweisen.
Bei kurzfristiger Anmeldung ist die Rechnung umgehend zu begleichen.

Bringen und Abholen der Kinder/An- und Abreise
Sollten Kinder des REWE Camps nicht pünktlich beim Shuttlebustreffpunkt bzw. bei der Einstiegsstelle sein, können sie diesen nicht benützen. Die Kinder müssen von einem Erziehungsberechtigten oder von einem schriftlich bestimmten Berechtigten beim Camp oder bei den Shuttlebusstationen abgeholte werden.
Dürfen Kinder alleine nach Hause gehen, bitten wir um mündliche/schriftliche Bestätigung eines Erziehungsberechtigten.

Allergien/Unverträglichkeiten/Gesundheit
Wir bitten Sie uns über diverse Krankheiten, Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten oder Medikamentenbedarf frühzeitig zu informieren.
Die Informationen müssen direkt bei der Anmeldung angegeben werden.
Bei später eintretenden Fällen müssen die Organisatoren vor Beginn des Camps informiert werden.
Medikamente werden den Kindern nur verabreicht, wenn die Organisatoren schriftlich und genauestens über die Dosierung aufgeklärt und angewiesen werden.
Kidactive behält sich vor, die Verabreichung bestimmter Medikamente ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter:
Der Veranstalter (Verein Kidactive) kann in folgenden Fällen vor Antritt der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach dem Antritt der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

  1. Das Camp findet nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt, wenn nicht anders ausgewiesen, 25 Personen. Liegt die Teilnehmerzahl darunter, behält sich der Veranstalter vor, das Camp trotzdem durchzuführen. Bei einer ungenügenden Anzahl an Anmeldungen kann der Veranstalter einen Camp-Termin bis längstens 14 Tage vor Beginn annullieren. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, bei Rückerstattung des vollen Betrages auf einen Campbesuch zu verzichten oder sich auf ein anderes Camp (anderer Ort bzw. anderer Termin) – sofern noch Plätze verfügbar sind – bei voller Anrechnung des Teilnahmebeitrages umbuchen zu lassen. Bei Absage sind alle weiteren Ansprüche an den Veranstalter erloschen.
  2. Im Interesse aller Teilnehmer behält sich der Veranstalter vor, Teilnehmer, die grob gegen die Verhaltensanforderungen verstoßen und/oder wiederholt durch ihr Benehmen die Durchführung und die Sicherheit der Veranstaltung beeinträchtigen, von der weiteren Teilnahme ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr auszuschließen. Die jeweilige Campleitung belehrt die Teilnehmer am ersten Tag über die Verhaltensanforderungen im Camp. Teilnehmer, die sich für eine Gruppenbetreuung als ungeeignet erweisen, können ausgeschlossen werden. Eine anteilige Erstattung des Teilnehmerpreises wird nicht gewährt.
  3. Sollte ein frühzeitiger Abbruch des Aufenthalts durch einen Teilnehmer wegen Krankheit oder aus Gründen, die sich unserem Einflussbereich entziehen, zB. Ausschluss aus disziplinären Gründen oder Heimweh, notwendig sein, erfolgt keine Rückerstattung des Teilnahmebetrages. Die Heimreise muss auf Kosten und Verantwortung der Erziehungsberechtigten erfolgen.
  4. Wenn die Durchführung der Veranstaltungen infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Streik, Unruhen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist oder die Sportanlagen nicht zur Verfügung stehen.
  5. Der Ausschluss eines Teilnehmers kann auch erfolgen, wenn bei der Anmeldung eine ansteckende oder sonstige schwerwiegende Krankheit sowie ein Handicap, welches an der Teilnahme am täglichen Programm hindert, verschwiegen wird.

Stornobedingungen
Das „Nicht-Begleichen“ der Rechnung (= Zahlungsverzug) gilt nicht als Stornierung. Stornierungen müssen immer (wenn der Unkostenbeitrag noch nicht bezahlt wurde) schriftlich per E-Mail erfolgen.
Nach Anmeldung ist keine kostenlose Stornierung mehr möglich.
Ausnahme: Im Krankheitsfall wird der Projektbeitrag (abzüglich €40,-) zur Gänze rückerstattet.
Bedingung – eine ärztliche Bestätigung muss vorgelegt werden.
Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage muss der gesamte Teilnahmebetrag verrechnet werden.
Bitte überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten bei der Registrierung Ihres Kindes, da diese – insbesondere die E-Mail-Adresse – für den Anmeldevorgang und in weiterer Folge für die Durchführung der Veranstaltung sehr wichtig sind.

Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Produkt und der Dienstleistung und ist gesondert im jeweiligen Vertrag festgelegt. Es besteht die Möglichkeit gem. Konsumentenschutzgesetz innerhalb von 7 Werktagen nach Abschluss des Vertrages ohne Angaben von Gründen von diesem zurückzutreten. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der Onlineanmeldung.

Betreuung
Die Betreuung bzw. die Aufsichtspflicht der Kinder richtet sich nach dem Kärntner Jugendschutzgesetz.

Fotos während unserer Projekte
Mit der fixen Anmeldung (Einlangen des Einzahlungsbetrages) erklären Sie sich einverstanden, dass Bildmaterialien, die während der Camps produziert werden, für Werbezwecke(Flyer, Social Media, Printmedien, etc.) verwendet werden dürfen.

Wertgegenstände
Wir raten davon ab, teure Geräte und Wertgegenstände wie zum Beispiel Handys, Organzier oder größere Geldbeträge zur Veranstaltung mitzugeben. Unsere Betreuer können nicht darauf achten, dass diese Geräte auch von anderen Kindern sachgemäß behandelt werden. Eine Haftung bei Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl kann vom Veranstalter nicht übernommen werden. Die Kosten von Schäden an denSportanlagen oder an Gegenständen des Veranstalters, die nachweislich auf das Verhalten eines Kindes zurückzuführen sind, müssen von den Erziehungsberechtigten getragen werden.

Schwimmen
Mit der Anmeldung und Anerkennung der Teilnahmebedingungen wird auch bestätigt, dass das Kind im Rahmen der Veranstaltung unter Aufsicht ein Schwimmbad besuchen darf und sich an einem Gewässer aufhalten darf.

Schlussbestimmungen
Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Teilnehmers aus unerlaubter Handlung – verjähren nach sechs Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vor- und nachvertraglichen Pflichten und Nebenpflichten aus dem Teilnehmervertrag.
Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Graz.

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